• Bürgerinitiative gegen den geplanten Windpark in Euba
19. Mai 2016 Admin

Stadtratsitzung Chemnitz 18.05.2016

Veröffentlicht am 19. Mai 2016

Die Stadtratssitzung am 18.05.2016 hatte erneut das Thema Regionalplan auf der Tagesordnung (TOP 6.4).
Es ging um die Stellungnahme der Stadt zum Regionalplanentwurf Region Chemnitz. Im Vorfeld wurde die Stellungnahme des Ortschaftsrates Euba eingereicht, die inhaltlich darauf hinweist, dass aufgrund von 1.800 Unterschriften die Forderung der landesentwicklungsspezifischen Vorgaben und Grundsätze des Landesentwicklungsplans nach „lokaler Akzeptanz von Windenergieanlagen auch im Hinblick auf einen ausreichenden Abstand zu Wohngebieten“ nicht gegeben ist.
Der Ortschaftsrat hat dies an die Stadt eingereicht, mit der Bitte, diese in die Stellungnahme der Stadt einfließen zu lassen.
Zur Stadtratsitzung gab es nun einen Änderungsantrag der Verwaltung zur Beschlußvorlage,in der u.a. vorgeschlagen wird, die Stellungnahme des OR Euba nicht mit aufzunehmen, da diese in Widerspruch zum Beschluß BA-016 2016 steht. Ich kann hier keinen Widerspruch erkennen, da die Stellungnahme der Stadt selbst Argumente gegen die Ausweisung des VREG 52 in Euba aufführt und es sich mit der Stellungnahme des OR Euba nur um ein weiteres Argument handelt, was den Beschluß BA-016_2016 nicht berührt.
Ein weiterer Änderungsantrag wurde von der CDU/FDP-Fraktion eingereicht, der im Kern die Ausweisung von Flächen für Windkraftanlagen in Chemnitz vollständig ablehnt. Das war für mich eine neue Aussage und bestätigt unsere Haltung, dass es in Chemnitz keine weiteren Flächen für Windkraft geben sollte.
Die zum TOP 6.4 einsetzende Diskussion bestärkte die Positionen, wobei durch Herrn Dr. Füsslein deutlich gemacht wurde, dass Windkraftanlagen im Stadtgebiet nichts zu suchen haben, dass die Landschaft zu schützen sei und wenn der mehrheitliche Wille der Eubaer gegen die Ausweisung der Flächen ist, man diese eben nicht ausweisen darf.
Ebenfalls wurde in allen Wortmeldungen nochmals die Nichteinbeziehung der OR beklagt.
Dann kam es zur Abstimmung und nun wird es noch komplizierter. Die erste Abstimmung ging um den Änderungsantrag der CDU/FDP und verlief erwartungsgemäß mit 24 Ja zu 30 Nein, also abgelehnt. Über die Aufnahme einer Stellungnahme des OR Röhrsdorf zu „Trassen Chemnitzer Modell“ war man sich einig (52 JA, 3 Enthaltungen).
Als nächstes wurde über eine weiteren Antrag der CDU/FDP Fraktion, der während der Sitzung eingebracht wurde, abgestimmt. Es ging darum, im  Änderungsantrag der Verwaltung zur Beschlußvorlage in Punkt 2 das Wort „nicht“ zu streichen. In diesem Satz geht es um die Ablehnung der Eubaer OR-Stellungnahme. Überraschenderweise wurde der Antrag mit Hilfe der Stimmen der SPD-Fraktion mit 34 Ja zu 19 Nein Stimmen angenommen. Das bedeutet, die Eubaer Stellungnahme (fehlende lokale Akzeptanz) ist in der Chemnitzer Stellungnahme enthalten. Das ist ein großer Sieg für die Bürger und die Initiative, die dies mit ihren mehr als 1.900 Unterschriften und allen anderen im Zusammenhang mit den Plänen durchgeführten Aktionen bewirkt haben.
Vom Ergebnis der Abstimmung selbst überrascht, hat die CDU/FDP-Fraktion erst mal um eine kurze Auszeit gebeten. Es mußte ja noch über die Stellungnahme der Stadt insgesamt abgestimmt werden. Hier hat die CDU/FDP beantragt, über Teil A (Regionalplan ohne Windenergiekonzept) und Teil B (Windenergiekonzept) getrennt abzustimmen. Nach der kurzen Pause wurde zuerst über Teil A abgestimmt, was mit 51 JA und 0 Nein Stimmen eindeutig angenommen wurde. Die Abstimmung über Teil B wurde mit 27 Ja, 24 Nein und 5 Enthaltungen angenommen. Das führte wiederum zu großer Verwunderung im Saal, war aber nur folgerichtig, da nur die RRG-Fraktionen mit ihrer Mehrheit für das Windenergiekonzeot gestimmt haben.

Wer mir bis hier folgen konnte – herzlichen Glückwunsch! Selbst die Vertreter der Presse ließen sich danach erst einmal erklären, was eben passiert ist.

Für uns bedeutet es, dass in der Stellungnahme der Stadt, welche sicher eine gewichtige Rolle beim Planungsverband spielt, folgende 4 Argumente gegen die Windkraftpläne in Euba enthält:

  • Ausweisung der Fläche im Flächennutzungsplan als Landwirtschaft
  • Nähe zur Augustusburg, Übergang zur landschaftsprägenden Erzgebirgsnordrandstufe und damit aus naturräumlicher Sicht nicht konfliktfrei
  • avifaunistische Bedenken, speziell Vorkommen Rotmilane
  • fehlende lokale Akzeptanz (OR Euba)

Wir werden das weiter beobachten und auch die Suche nach alternativen Flächen für Windkraft in Chemnitz aufmerksam begleiten.

 

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