Wir rufen daher betroffene Anrainer hier nochmals auf, sich bei uns zu melden, sollte die VSB euch kontaktieren! Eine gesetzliche Duldungspflicht für Privateigentümer von Grundstücken, welche zur Überfahrt bzw. Leitungsdurchführung zum Bau von Windkraftanlagen genutzt werden sollten besteht nach wie vor nicht!!! Auch nicht temporär! Wir haben diesbezüglich die aktuellste Rechtsprechung von der uns vertretenden Kanzlei als Infoblatt für Interessenten zusammengestellt! Gern persönlich oder per Mail über unsere Website anfordern! Vielleicht schaffen wir es gemeinsam noch dem Vorhabenträger den Katzenberg als Standort auszureden!
Auszug aus BI-Informiert – Ausgabe 08/2024
Liebe Eubaer und Bürger umliegender Orte und Ortschaften,
anbei der Veranstaltungsbericht zum Bürger-Infoabend im Format „BI-Informiert“ in der Ausgabe 08/2024 zum Download.
Viele Grüße
Die Bürgerinitiative „Gegenwind Euba“